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Sichtbarkeit ist überlebenswichtig

STVO UND GESETZESLAGE

Laut §28 (DE), §79 (AT) der StVO und Art. 53 (CH) der VRV, müssen Reiter in der Dämmerung, Dunkelheit sowie bei schlechten Sichtverhältnissen, wie andere Verkehrs­teil­nehmer auch, gut sichtbar sein. Reiter müssen daher eine nicht blendende Leuchte (DE: weiß, CH: gelb) mit sich führen, die auf der linken Seite nach vorn und hinten deutlich erkennbar ist. Reflektierende Ausrüstung alleine reicht nicht aus.

Sicherheit

Durch die zwei 300 Lumen starken LEDs rechts und links am breitesten Punkt des Pferdes wirst du schon von weitem als Pferd und Reiter-Paar erkannt. Und das aus jeder beliebigen Richtung, ganz im Gegensatz zu beispielsweise Stirnlampen oder Reflektoren.

Alltagstauglich, klein und preiswert

Deine Steigbügel-LEDs hast du immer dabei und damit immer parat. Sie nehmen keinen zusätzlichen Platz weg und bieten sogar besseren Halt im Steigbügel als normale Gummieinlagen. Auch Feuchtigkeit, Schmutz oder Regen macht ihnen nichts aus.

Umweltfreundlich und lange Haltbarkeit

Unsere Praxistests haben ergeben, dass im Dauerbetrieb über 30 Stunden lang Licht gespendet wird, welches sich zum Ende hin langsam abschwächt und nicht einfach aus geht. Bei normaler Verwendung reicht die Leistung der Batterien bis zu einem Jahr. 
Das Material der Einsätze selbst ist hoch beständig und hält mehrere Jahre lang. Damit wird die Umwelt vor Einweg- und Wegwerf-Plastik bewahrt, worauf wir besonders viel Wert legen.

Über uns

In Zusammenarbeit mit den Firmen Moderegger in Berchtesgarden, Formdruck RSP in Obing und Glaser Werbetechnik in Teisendorf, produzieren wir heimisch und Made in Bavaria unsere patentierten Steigbügel-LEDs für mehr Sicherheit im Reitsport.

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